Transport und Zoll
Neue Anmeldepflicht für LKW-Transporte nach Deutschland
Am 1. Januar ist in Deutschland das neue Mindestlohngesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verlangt die Einhaltung des Mindestlohns von 8.50 Euro pro Stunde für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind; damit auch für Chauffeure Schweizer Transportunternehmen. Der Mindestlohn gilt nämlich unabhängig davon, in welchem Staat der betreffende Arbeitgeber ansässig ist. Aus diesem Grund bedürfen Transporte aus der Schweiz nach Deutschland einer schriftlichen Voranmeldung. Ein Merkblatt dazu stellt der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG seinen Mitgliedern auf seiner Webseite (www.astag.ch) zur Verfügung.
Informationen sind auch auf der Website des Deutschen Zolls abrufbar.
Fragen und Antworten zur LKW-Maut in Deutschland (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)