1. März 2019 – Lesezeit: 10 Minuten
Positionspapier

Biotopbäume und Baumpatenschaften

Der Schutz besonderer Waldbäume gegen eine finanzielle Entschädigung der Waldeigentümer ist eine gute Sache, wenn der Preis und die Vereinbarungen stimmen. Das Merkblatt «Inwertsetzung von Biotopbäumen» von WaldSchweiz enthält ausführliche Anleitungen und Tipps. Weil indessen in der Praxis die Waldeigentümer da und dort für sie unvorteilhafte Vereinbarungen eingehen, bringt dieses Positionspapier die Empfehlungen an die Waldeigentümer kurz und bündig auf den Punkt.

von Benno Schmid

Bereichleiter

DIE POSITION DER WALDEIGENTÜMER

WaldSchweiz begrüsst das Engagement zum Erhalt von Biotopbäumen und setzt sich
für eine angemessene Entschädigung dieser Leistung ein. Dies aber stets auf freiwilliger Basis, sei es im Rahmen von speziellen Vereinbarungen oder in anderer Form: Die Entscheidung einer Unterschutzstellung von Biotopbäumen liegt letztlich immer bei den Waldeigentümern. Die Inwertsetzung von Biotopbäumen soll einfach, fair und praxisnah erfolgen. Einseitige, unausgewogene Verträge (Knebelverträge) und unklare Vertragsinhalte mit unabschätzbaren Auswirkungen sind nicht akzeptabel. Ebenso ist von einer unbefristeten Vertragsdauer abzusehen. Für die Unterschutzstellung von Biotopbäumen und alle daraus resultierenden Aufwände und Mindererträge sind angemessene Preise auszuhandeln. Der Schutz von Biotopbäumen soll optimal in
die örtliche Waldbewirtschaftung und zu allen anderen Waldfunktionen passen. Die Förderung durch Sponsoren soll zu einer Win-win-Situation führen: Der Sponsor unterstützt den Erhalt ausgesuchter Bäume, der Waldeigentümer erhält für seine
Leistungen einen finanziellen Beitrag und mehr Möglichkeiten den Wald nachhaltig
und naturnah zu pflegen.

EMPFEHLUNGEN AN DIE WALDEIGENTÜMER

  • Die Inwertsetzung von Biotop- und Charakterbäumen ist freiwillig (privatrechtlich) mit einer Vereinbarung zu regeln.
  • Alle Kosten und Aufwände wie auch Ertragsausfälle und Gewinnanteile für Waldeigentümer sind zu berücksichtigen und einzufordern.
  • Die Vertragsdauer ist unbedingt zu beschränken (max. 25 Jahre bei Biotopbäumen, max. 10 Jahre bei Charakterbäumen).
  • Die jeweiligen Verpflichtungen der Vertragspartner sind zu regeln, ebenso mögliche Sondersituationen (z.B. Sturmereignis, Sicherheitsrisiko etc.).
  • Der Preis für einen Biotopbaum wird individuell vom Waldeigentümer festgesetzt. Ein Grundbeitrag von mind. CHF 500.– bei einer Vertragsdauer von 25 Jahren soll nicht unterschritten werden (ergibt mindestens  CHF 200.–/10 Jahre). Bei Charakterbäumen sind je nach Finanzpartner (z.B. private Sponsoren/Baumpaten) Beiträge von CHF 5‘000.– bis 10‘000.– pro Baum anzustreben.
  • Aus Haftungsgründen sind keine Eingriffe (Beschädigung, Kroneneingriffe etc.) bei Biotopbäumen vorzunehmen.
  • Keine Biotopbaumausscheidung entlang von  Strassen oder vielbegangener Waldwege. Auch die nähere Umgebung von Waldspielplätzen, Feuerstellen und Picknick-Plätzen ist zu meiden. Bei gesunden, stabilen Charakterbäumen und zehnjähriger Vertragsdauer kann davon abgesehen werden.

Biotop- oder Charakterbaum

Aus formellen Gründen wird hier zwischen Biotop- und Charakterbäumen unterschieden:

  • «Biotopbäume» erfüllen die Schutzkriterien des Bundesamts für Umwelt (BAFU), es bestehen Richtlinien für die Beiträge von Bund und Kantonen. 
  • «Charakterbäume» sind aufgrund besonderer – auch subjektiver – Merkmale schutzwürdig, alle Vertragskonditionen sind privat frei verhandelbar.

TIPPS FÜR DIE PRAXIS

  •  Leistungen setzen sich nicht selbständig in Wert, Produkte verkaufen sich nicht
    von alleine. Deshalb müssen Waldeigentümer aktiv werden und sich für die
    Inwertsetzung von Biotopbäumen einsetzen.
  • Die Leistung «Biotopbaum» resp. «Charakterbaum» muss kommuniziert und vermarktet werden. Dazu sind geeignete Massnahmen zu ergreifen.
  • Nebst den Bemühungen von Bund und Kantonen können auch Private und Firmen 
    für ein Baumsponsoring gewonnen werden. Auch Bäume, die z.B. in Reservaten, Altholzinseln, Biotopbaumgruppen etc. bereits finanziell entschädigt werden, können zusätzlich mit einem Sponsoring oder einer Baumpatenschaft unterstützt werden.
  • Biotopbäume brauchen keine spezielle Pflegemassnahmen. Ihre Entwicklung bleibt grundsätzlich der Natur überlassen. Viele wichtige Strukturmerkmale entwickeln 
    sich mit der Zeit von selbst.
  • Wichtige Partner sind die Förster, Waldeigentümerverbände, Kantone, Einwohnergemeinden, andere Waldeigentümer und Naturschutzorganisationen. Die Zusammenarbeit mit diesen ist zu suchen.

GEGENARGUMENTE UND ANTWORTEN

Aus dem Merkblatt «Inwertsetzung von Biotopbäumen» 

Anfälligkeit auf Schadereignisse
Die Anfälligkeit auf Ereignisse wie Schneebruch, Windwurf etc. steigt bei älteren, schwächer werdenden Bäumen. Dies ist aber nur aus ökonomischer Sicht ein Schaden. 
Für den ausgewählten Baum ist es kein Kriterium mehr, denn seine Hauptfunktion betrifft ökologische Aspekte. Schäden durch Biotopbäume an Nachbarbäumen sind 
meist gering.

Mehrkosten und -aufwand bei der Waldbewirtschaftung
Ja, insbesondere wegen Mehraufwänden wie z. B. Baumbeurteilungen etc. Durch die Eingliederung in alltägliche Prozesse können gewisse Aufwände verringert werden. 
Entsprechende Mehraufwände sind dem Finanzpartner zu verrechnen.

Sicherheit Holzschlag/Waldarbeiter
Eine gute Schulung des Fachpersonals kann die Gefahr minimieren und die Qualifikation und den Ausbildungsgrad der Fachkräfte erhöhen, was ihnen auch in der alltäglichen Waldarbeit zugutekommt. Zudem sind solche Mehraufwände durch den Käufer der Leistung auch entsprechend zu entgelten.

Sicherheit Waldbesucher
Dokumentierte, regelmässige Kontrollgänge senken nicht nur das Risiko eines effektiven Unfalls, sondern auch die Haftbarmachung. Ansonsten kann das Risiko durch die Standortwahl der Bäume (nicht direkt an Wegen und Rückegassen) minimiert werden. Aufwände für Kontrollgänge sind eine Leistung, die dem Finanzpartner verrechnet werden kann.

Minderung der Schutzwirkung bei Naturgefahren
Es liegt im Ermessen der Forstfachperson zu beurteilen, ob ein Biotopbaum eine Gefährdung der Schutzwirkung darstellt. Dies kann sich im Laufe der Zeit ändern. Die 
Handlungsspielräume (Vertragskonditionen) sollten in Schutzwäldern grundsätzlich grösser gewählt werden.

Verklausung/Wasserstau durch Schwemmholz 
Ganze Bäume werden selten von kleineren Bächen transportiert. Meist ist die Überalterung eines gesamten Bestandes das grössere Problem. Ausserdem können 
auch gesunde Bäume in Bachnähe mitgerissen werden. Präventiv kann auf das Stehenlassen von Biotopbäumen in unmittelbarer Nähe des Bachufers verzichtet werden

WEITERE INFORMATIONEN

Ausführliche Informationen zu Biotopbäumen, weitere Empfehlungen und nützliche Tipps finden Sie im Merkblatt «Inwertsetzung von Biotopbäumen» von WaldSchweiz oder auf der Website des Verbandes www.waldschweiz.ch.

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