3. September 2026 – Lesezeit: 10 Minuten
Positionspapier

Qualitätsstandards für eine naturnahe Waldbewirtschaftung

Der Schweizer Wald wird von Gesetzes wegen nachhaltig und naturnah bewirtschaftet. Was das aus Waldeigentümersicht bedeutet, legt WaldSchweiz im vorliegenden Positionspapier dar. Alle über diese dargelegten Standards hinaus gehenden Leistungen sollen die Waldeigentümer nur auf Basis von Vereinbarungen und angemessener Entschädigung erbringen.

von Benno Schmid

Bereichleiter

GRUNDSÄTZE IN KÜRZE

WaldSchweiz empfiehlt, die im Folgenden formulierten Standards für einen naturnahen Waldbau als freiwillige und unentgeltliche Basisleistung zu erbringen. Im Grundsatz wird von der Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen ausgegangen, punktuell ergänzt durch konkretisierende Richtwerte. Es geht darum, auf diese Weise die 
wesentlichen Waldfunktionen nachhaltig sicher zu stellen.

Leistungen, welche die empfohlenen Standards übersteigen, sind von den Nutzniessern zu bezahlen. Sie können vom Waldeigentümer freiwillig angeboten
und vermarktet werden und sind vom Bezüger auf Vertragsbasis adäquat zu bezahlen.
Unter Leistungen werden sowohl aktives Handeln (Erbringung von Aufwand zu Gunsten bestimmter Ziele) als auch Nutzungseinschränkungen (Ertragseinbusse, Bewirtschaftungs-Mehraufwand) verstanden.

Die empfohlenen Qualitätsstandards gelten im gesamten Wald für die Nutz-, Schutz- und Wohlfahrtsziele.

RAHMENBEDINGUNGEN

INTERNATIONALER KONTEXT
Holznutzung in der Schweiz ermöglicht Waldschutz im Ausland und verbessert die globale Umweltbilanz. Lange Transportwege sind heute ökonomisch oft nicht relevant, obwohl sie eine entscheidende Rolle in der globalen Ökobilanz spielen. Die Bewirt-schaftung des einheimischen Waldes und die lokale Nutzung der Ressource Holz mindern nicht nur den Bedarf an ausländischen Erzeugnissen, sondern generieren auch ortsgebundene Ökosystemleistungen wie beispielsweise Schutz vor Naturgefahren, 
Erholungsraum oder Biodiversität.

DER SCHWEIZER WALD
32% der Landesfläche sind von Wald bedeckt, der vielfältigen Nutzen erbringt:
Holz, Arbeitsplätze, Erholung, Lebensraum, Schutz vor Naturgefahren, Trinkwasser, 
CO2-Produzent, Bodenschutz, Pilze, Kräuter, Wild, Honig und vieles mehr. In kaum einem anderen Land der Welt gelten für den Wald und dessen Bewirtschaftung so strenge 
Regeln wie in der Schweiz. Auf politischer Ebene hat sich die Waldbewirtschaftung
mit diversen Belangen verschiedener Interessensgruppen zu arrangieren. Leider sind 
politische Stossrichtungen und Bundespolitiken oft nicht kohärent und erschweren so eine effiziente Umsetzung der Waldbewirtschaftung.

WALDEIGENTUM
Zwei Drittel der Schweizer Waldfläche gehört Eigentümern ohne Steuerhoheit (Bürger- bzw. Burgergemeinden, Korporationen, Private). Die Eigentums- und Verfügungsrechte 
der Waldeigentümer und somit die Handlungsfreiheit werden gesetzlich durch ein allgemeines Betretungsrecht und durch Nutzungsrestriktionen stark eingeschränkt.

WALDWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG 
Der Holzmarkt ist angesichts tiefer Holzpreise derzeit schwierig und für weitere Leistungen des Waldes fehlt grossmehrheitlich die Zahlungsbereitschaft. Die Infrastruktur- und Bewirtschaftungskosten verharren auf hohem Niveau. Die häufig daraus resultierende negative finanzielle Bilanz muss vom Waldeigentümer getragen werden, so dass die wirtschaftliche Nachhaltigkeit und der Erhalt der Infrastrukturen 
nicht sicher gestellt sind.

GESELLSCHAFTLICHE ENTWICKLUNGEN
Steigende Bevölkerungszahlen und mehr Freizeitaktivitäten erhöhen die Ansprüche
und den Druck auf den Wald. Trotz steigendem Umweltbewusstsein fehlt zweilen das
Verständnis für die notwendige Waldbewirtschaftung. Dadurch entsteht die paradoxe Situation, dass Leistungen zwar erwartet, die notwendigen Massnahmen dazu aber
nicht immer verstanden, akzeptiert oder bezahlt werden.

ÖKOLOGISCHE ENTWICKLUNGEN
Erhöhte Stickstoffeinträge, eingeschleppte tierische und pflanzliche Schädlinge, teils hohe Wildbestände, ändernde klimatische Verhältnisse, zunehmende meteorologische 
Extremereignisse, aber auch stetig steigender Erholungsdruck setzen dem Wald und dessen ökologischem Gleichgewicht mehr und mehr zu. Der Wald muss immer mehr 
ökologische Defizite kompensieren, die ausserhalb des Waldes entstehen. 

UNSERE ARGUMENTE

VERANTWORTUNGSBEWUSSTE WALDEIGENTÜMER
Schweizer Waldeigentümer sind verantwortungsbewusst und halten sich an geltende Gesetze; viele richten sich im Rahmen einer freiwilligen Zertifizierung sogar nach höheren Anforderungen. Der heutige gute Waldzustand beweist das eindrücklich, auch nach Aussage des BAFU. Waldeigentümer sind bezüglich Zusatzleistungen offen für verschiedenste Projekte, Vereinbarungen und Massnahmen, sofern die Leistung des Waldbesitzers als marktfähigesnachgefragtes Produkt anerkannt und zu fairen Ansätzenbezahlt wird.

QUALIFIZIERTE FACHKRÄFTE
Schweizer Forstpersonal und Waldbewirtschafter vom Forstwart bis zum Forstingenieur zeichnen sich durch umfassende Ausbildung aus, insbesondere auch in den Bereichen Umwelt, Natur und Nachhaltigkeit. Sie sind dadurch befähigt, bei ihrer täglichen Arbeit
im jeweiligen Einzelfall eine sorgfältige, standortangepasst differenzierte Waldbe
wirtschaftung umzusetzen.

MEHRWERT – MEHRLEISTUNG – MEHRKOSTEN
Mehrwert ist selten gratis – warum sollte es im Wald anderssein? Waldeigentümer
sind gern Gastgeber in ihrem Wald. Die Waldnutzungsbedürfnisse vieler verschiedener Akteure werden anerkannt, das freie Betretungsrecht ist unbestritten. Allerdings ist der Mehrwert, der die Allgemeinheit aus all den Leistungen gewinnt, angemessen zu entgelten. Ein Mehrwert entsteht durch eine Mehrleistung des Waldbesitzer, welche
sich in Zusatzaufwand, Mehrkosten, Nutzungseinschränkung oder Minderertrag nieder-schlägt. Die heutigen Kosten-Erlös-Verhältnisse in der Waldbewirtschaftung lassen unentgeltliche Leistungen nicht mehr zu.

OPTIONEN OFFEN HALTEN
Technischer, sozialer, ökonomischer, klimatischer, politischer, gesellschaftlicher oder internationaler Wandel erfordert möglichst hohe Flexibilität der Waldbewirtschaftung. 
Unnötige oder unbedachte langfristige Einschränkungen sind weder wünschenswert noch zweckmässig. So wie  bei ökologischen und sozialen Veränderungen Anpassun
gen erwartet werden, müssen technische, ökonomische oder organisatorische Entwicklungen möglich bleiben.

UNSERE EMPFEHLUNGEN
Die Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsziele sind unter Befolgung der nationalen und kantonalen Gesetze sicherzustellen. Dabei ist eine gute Zusammenarbeit der Waldeigentümer, des Forstdienstes und weiterer betroffener/beteiligter Akteure anzustreben und zu pflegen.

Regionale Differenzierungen bei der Umsetzung nach Waldfunktion, Standort oder Lokalsituation sind zu berücksichtigen. Als Flächenbezug gilt bei allen Bewirtschaftungsgrundsätzen der Planungsbereich der waldbaulichen Massnahmen; ein Planungsbereich soll mindestens 50 ha Waldfläche umfassen. Bei kleinstrukturiertem Waldeigentum ist der Planungsbereich über eine entsprechende Anzahl Eigentümer vorzusehen.

Grundsätze für weiterführende Leistungen, die über die unentgeltliche Basisleistung hinaus gehen:

Leistungen (z.B. Förderung von Pionier- oder seltenen Baumarten sowie von früheren Bewirtschaftungsformen, Schaffung von stufigen Waldrändern, Waldwiesen, Waldteichen), Einschränkungen (z.B. durch Wasserfassung oder zusätzliche Biotopbäume und/oder grössere Totholzanteile) oder Verzichte (z.B. auf standortstaugliche aber nicht standortsheimische Baumarten), welche die von WaldSchweiz empfohlenen Qualitätsstandards überschreiten, sind grundsätzlich durch die Nutzniesser respektive Besteller abzugelten. Sie werden nur bei gesicherter Finanzierung und während der vereinbarten Zeitdauer erbracht.

Es wird empfohlen, gemäss der Bundeszielsetzung, 10% der CH-Waldfläche als Natur- oder Sonderwaldreservate (inkl. 1 Altholzinsel à 1 ha pro km2) auf Basis von freiwilligen 
Leistungsvereinbarungen auszuscheiden und zu sichern. Bei kleinstrukturiertem Waldeigentum sind dazu grös- sere Planungseinheiten vorzusehen. Bezugs- und
Kontrollgrössen sind die Kantonsgebiete. Viele Waldeigentümer erbringen gerne zusätzliche, über die Basisleistungen hinausgehende Leistungen; sie wollen dafür
aber angemessen bezahlt werden.
Mögliche Vertragspartner können Bund, Kantone, Gemeinden, Interessensgruppen, Firmen, Private etc. sein. Entschädigungsmodelle können in Form von Leistungsverträgen, Zertifikatshandel, Sponsoring etc. zu tragen kommen.

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