22. August 2024 – Lesezeit: 5 Minuten
Positionspapier

Waldverjüngung unter Druck - es besteht akuter Handlungsbedarf

Die Verjüngung des Waldes ist unerlässlich für die nachhaltige Erfüllung der von der Gesellschaft nachgefragten Leistungen des Waldes: Dass er Schutz vor Naturgefahren bietet, eine hohe Biodiversität ermöglicht, den Rohstoff Holz liefert, Kohlenstoff speichert, attraktiver Erholungsraum ist, Wasser speichert, Trinkwasser filtert, etc. Die Anpassung der Wälder an den rasch fortschreitenden Klimawandel erfordert zusätzlich eine Verjüngung mit Baumarten, welche auch für das zukünftige Klima geeignet sind.

von Benno Schmid

Bereichleiter

Dies stellt die Waldverantwortlichen vor grosse Herausforderungen, insbesondere im Gebirge. Eines der grössten Probleme: Der in vielen Waldgebieten zu grosse Einfluss des Schalenwildes (Rehe, Rothirsche, Gämsen) verlangsamt oder verhindert eine ausreichende Verjüngung. Dies steht im Widerspruch zur geltenden Wald- und Jagdgesetzgebung, welche fordert, dass die natürliche Verjüngung von standortsgerechten Baumarten gesichert ist. Geeignete Massnahmen müssen jetzt ergriffen werden, damit der Wald auch künftig die geforderten Leistungen erbringen und sich an den Klimawandel anpassen kann: Die Schalenwildbestände und deren räumliche Verteilung sind rasch waldverträglich anzupassen, ihre Lebensräume aufzuwerten, dichte, vorratsreiche Waldungen sind – wo sinnvoll und zweckmässig – zu lichten oder zu verjüngen. Damit die erwünschte Verjüngung des Waldes aufkommt und alle Massnahmen zu greifen beginnen, braucht es das Zusammenspiel, den ausdrücklichen und gemeinsamen Willen aller Beteiligten – Bund, Kantone, Jagd und Waldwirtschaft – jetzt rasch zu handeln, geeignete Massnahmen zu ergreifen und umzusetzen. Der Handlungsbedarf ist dringend!

Waldfachleute warnen eindringlich, die Entwicklung ist besorgniserregend!

Waldfachleute, Waldeigentümerinnen und -eigentümer fordern:

  1. Die Waldverjüngung muss sich erfolgreich entwickeln können, damit auch zukünftig klimafitte,  resiliente, naturnahe Wälder alle Waldleistungen erbringen. Der Wald kann sich nur an den rasch fortschreitenden Klimawandel anpassen, wenn klimafitte Jungbäume in genügender Menge und Baumartenvielfalt aufwachsen können.

  2. Die negativen Einflüsse des Schalenwildes auf die Verjüngung des Waldes müssen umgehend auf ein  waldverträgliches Mass reduziert werden. Eine erfolgreiche Waldverjüngung benötigt einen tragbaren Schalenwildeinfluss. Mit einer angepassten Waldbewirtschaftung können teilweise Verbesserungen erreicht werden – oft ist dies jedoch nicht ausreichend. Vielerorts geht es nicht ohne eine deutliche Reduktion der Schalenwildbestände.

  3. Jägerinnen und Jäger müssen unterstützt und gefördert werden. Sie erfüllen in ihrer Freizeit einen öffentlichen Auftrag und ihre vielfältigen Tätigkeiten sind in unserer Kulturlandschaft unerlässlich. Die Jagd ist ein wesentlicher Teil zur Sicherstellung der Waldverjüngung. Die Jagdausübung muss effizient erfolgen können und ist, wo nötig, zu intensivieren und an die heutigen Verhältnisse anzupassen. Die Notwendigkeit der Jagd in unserer Kulturlandschaft muss öffentlich kommuniziert werden.

  4. Freizeitgesellschaft, Landwirtschaft und Raumplanung müssen einen positiven Beitrag an den Erhalt und die Aufwertung der Lebensräume leisten. Der Abbau von Störungseinflüssen mit Lenkungsmassnahmen, Wildruhezonen und Wildschutzgebieten hilft den Äsungsdruck an kritischen Waldstandorten zu reduzieren. Die Aufwertung und Erweiterung der Lebensräume und deren Vernetzung ausserhalb des Waldes verändern das Verhalten und die räumliche Verteilung des Schalenwildes; mit oftmals positivem Einfluss auf die Waldverjüngung.

  5. Positive Effekte der Grossraubtiere wie Luchs und Wolf auf die Waldverjüngung müssen beim Raubtiermanagement berücksichtigt werden. Die Grossraubtiere alleine lösen das Verjüngungsproblem nicht, sie nehmen jedoch Einfluss auf die räumliche Verteilung, das Verhalten und die Grösse der Schalenwildbestände und begünstigen damit grundsätzlich die Waldverjüngung.

  6. Die Kantone müssen ihre Verantwortung bei der Reduktion der Schalenwildbestände wahrnehmen.  Vielerorts werden die rechtlichen Vorgaben einer ausreichenden klimafitten Waldverjüngung nicht erreicht. Die Jagdplanungen und -ausführungen sind mit Blick darauf zu überprüfen sowie, wo nötig, anzupassen und neue Ansätze zu entwickeln.

  7. Der Bund trägt die Verantwortung für die Sicherstellung der Waldleistungen gemäss Art. 77 Abs. 1 der Bundesverfassung. Er muss bei der Umsetzung der Wald- und Jagdgesetzgebung die Kantone stärker in die Pflicht nehmen. Wo er direkt Einfluss nehmen kann, muss er zur Problemlösung beitragen. Beispielsweise muss der Bund nötigenfalls die Regulierung der heute in ihrer Existenz nicht mehr bedrohten Schalenwildarten in den Eidgenössischen Jagdbanngebieten ermöglichen, die waldbaulichen und jagdlichen Vollzugshilfen aktualisieren sowie einen wirkungsvollen Einsatz der Geldmittel sicherstellen.

  8. Bund und Kantone müssen gemeinsam ein einheitliches Controllingsystem mit klaren Zielvorgaben entwickeln, das den Zustand und die Veränderungen der Waldverjüngung, des Wildverbisses und der Schalenwildpopulationen aufzeigt. Eine schweizweite Vergleichbarkeit ist unerlässlich, fördert die interkantonale Zusammenarbeit und ermöglicht es, auf allen Ebenen die Zielerreichung zu überprüfen und notwendige Korrekturen vorzunehmen.

Was bieten wir: Damit alle Waldleistungen auch in Zukunft unter den erschwerten Bedingungen des Klimawandels sichergestellt werden können, setzen wir uns dafür ein:

  • den Wald entsprechend dem aktuellen Stand des Wissens auf fachlich hohem Niveau zu bewirtschaften,
  • ihn überwiegend natürlich zu verjüngen, sorgfältig zu pflegen,
  • Pflegerückstände in dichten, vorratsreichen Wäldern abzubauen,
  • den Wald als Lebensraum gezielt weiter aufzuwerten und
  • Jägerinnen und Jäger, Behörden von Bund und Kantonen sowie viele andere Stakeholder im Wald bei ihren Tätigkeiten zu unterstützen.

Wer sind wir: Schweizerische Gebirgswaldpflegegruppe GWG, Schweizerischer Forstverein SFV, Berner Waldbesitzer BWB, WaldSchweiz - Verband der Waldeigentümer 

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22. August 2024 - Lesezeit: 5 Minuten

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