Beim Laden gilt: Kleinere Einheiten bieten grössere Sicherheit
Forstbetriebe und -unternehmen, die ihren Gerätepark elektrifizieren wollen, müssen sich überlegen, wie sie die Akkus lagern und laden können. Die Anforderungen an die Infrastruktur fallen je nach Situation sehr individuell aus, weshalb sich der Beizug von Experten lohnt.

Ralph Möll | Dem allgemeinen Trend zur Elektrifizierung bislang fossil betriebener Anwendungen zum Trotz bleiben batteriebetriebene Geräte in der klassischen Waldarbeit vorderhand die Ausnahme. Energiedichte und Leistung aktuell erhältlicher Akkus für Motorsägen sind (noch) zu gering, um damit tagelang Bäume fällen zu können. Indes, für andere Tätigkeiten wie Kultursicherung oder Einsätze ausserhalb des Waldes und der Erntesaison, bieten elektrisch betriebene Geräte und Werkzeuge gegenüber kraftstoffbetriebenen zahlreiche Vorteile (vgl. S. 8 ff).
Auch Forstbetriebe und -unternehmen setzen daher bereits vielfach elektrisch betriebene Geräte ein, wenn es betrieblich und technisch sinnvoll ist. Dabei müssen sie einiges beachten, gelten doch Lithium-
Ionen-Akkus, die heute in der Regel verwendet werden, wie beispielsweise Treibstoff als Gefahrstoff. Entsprechend müssen dafür spezielle Vorschriften im Umgang und bei der Lagerung berücksichtigt werden.
Allerdings, genau gleich wie Treibstoff, gelten Akkus nicht in jedem Fall als Gefahrstoff. Ein im Werkzeug eingesetzter Akku wird als Bestandteil des Geräts betrachtet, ebenso wie Treibstoff im Tank eines Fahrzeugs. Sobald man ihn aber entnimmt, gilt er als Gefahrstoff und muss als solcher behandelt werden. Sach- und Gebäudeversicherungen erlassen für die Lagerung und die Ladung von Akkus daher entsprechend erhöhte Sicherheitsanforderungen wie für Treibstoff.
Viel Energie auf kleinem Raum
In Akkus werden grosse Energiemengen auf kleinem Raum gespeichert. Das kann im Brandfall verheerende Folgen haben. So kann die Zelltemperatur bei Lithium-
Ionen-Akkus im Fall einer unkontrollierten Wärmeentwicklung – eines sogenannten Thermal Runaway – innert Sekunden auf Werte über 600 °C ansteigen. Dabei werden auch giftige und brennbare Gase freigesetzt. Um Lithium-Ionen-Brände zu löschen, müssen sie während längerer Zeit mit wasserbasierten Löschmitteln gekühlt werden. Und sogar während dieser Kühlarbeiten kann sich ein Thermal Runaway noch von Zelle zu Zelle weiter ausbreiten. In der Regel lässt die Feuerwehr Batteriebrände aber kontrolliert ausbrennen und richtet ihre Anstrengungen primär darauf, dass das Feuer nicht auf die Umgebung übergreift. Eine kontrollierte Lade- und Lagerumgebung ist folglich unabdingbar.
Sicherheitsschränke sind zwingend
Für die meisten Betriebsumgebungen gilt, dass Lithium-Ionen-Akkus in geprüften Brandschutz- respektive Sicherheitsschränken geladen und gelagert werden müssen. Will ein Forstbetrieb Steckergeräte anschaffen, muss er beim Entscheid für einen solchen Schrank aber zahlreiche individuelle Faktoren und situationsbedingte Aspekte beachten, zum Beispiel, ob es sich um ein reines Betriebsgebäude handelt oder ob darin auch Personen wohnen, ob sich die Liegenschaft in bewohntem Gebiet befindet oder ob sie in grösserer Entfernung zu anderen Bauten steht.
Nicht massgebend ist zwar die Anzahl gelagerter Akkus, wohl aber deren gesamte Energiekapazität. Aufgrund dieser wird das Gefährdungspotenzial eruiert, und zwar nach der Richtlinie 3103 der Deutschen Versicherer-Allianz (VdS) respektive nach den kantonalen Brandschutzauflagen der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Akkus für Werkzeuge verfügen in der Regel über eine Leistung von 0,1 bis 12 kWh, was einer mittleren Leistung entspricht. Sollen mehrere solcher Akkus in einem Raum gelagert oder sogar geladen werden, ist ein Sicherheitsschrank Pflicht.
Passive und aktive Modelle
Bei diesen Schränken wird zwischen passiven und aktiven Modellen unterschieden. Erstere dienen ausschliesslich der Lagerung. Akkus können darin wie andere Gefahrstoffe gelagert werden. Das Laden oder andere Manipulationen sind nicht erlaubt und auch nicht möglich. Im Havariefall sorgt eine Auffangwanne unter dem Schrank dafür, dass keine umweltschädlichen Stoffe in den Boden gelangen. Auch passive Lagerschränke müssen einem Brand während einer vorgegebenen Dauer standhalten, sodass allfällige Evakuierungsmassnahmen umgesetzt werden können.
Anders sieht es bei Schränken zur aktiven Lagerung respektive zum Aufladen von Akkus aus. Diese Schränke sind so konstruiert (mehrschichtige Isolierung, druckentlastende Konstruktionselemente, thermisch getrennte Lagerebenen oder kontrollierte Ableitung von Rauchgasen), dass es darin möglichst gar nicht erst zu einem Brand kommen kann. Und falls es doch einmal zu einem Brand kommt, soll er auf das Innere des Ladeschranks beschränkt bleiben. Es gibt Modelle, die bis zu 90 Minuten standhalten können. Das ist in der Regel genügend Zeit, um einen Ladeschrank mittels Gabelstapler oder Ameise relativ gefahrlos ins Freie zu transportieren und so Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Gebäude vor Schaden zu bewahren.
Nicht zuletzt wegen der Möglichkeit, einen brennenden Ladeschrank zu bewegen, empfehlen Hersteller und Sicherheitsfachleute kleinere Schrankeinheiten. Denn je kleiner die Einheiten, umso höher die Sicherheit. Modular aufgebaute Ladeschränke lassen sich im Havariefall trennen. So kann ein Brand aus einer Einheit nicht auf andere übergreifen.
Experten und Berater konsultieren
Bei Fragen und Wünschen nach einer individuellen Beratung sind Brandschutzexperten oder Fachleute der kantonalen Gebäudeversicherungen erste Ansprechpersonen. Anhaltspunkte geben auch die Brandschutzvorschriften (BSV) der VKF, die aktuell überarbeitet und voraussichtlich im Herbst 2027 in Kraft treten sollen. Die BSV gelten flächendeckend für die ganze Schweiz.
Übrigens: Wie für andere Gefahrstoffe gilt auch für den Transport von Akkus die 1000-Punkte-Regelung des Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR, Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road). Dieses internationale Abkommen regelt seit 1957 den Umgang – Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung – mit Gefahrgut auf der Strasse. Der verantwortungsvolle Umgang mit Akkus endet also nicht ausserhalb des Ladeschranks.


