Was in den Wald gehört – und was nicht
Inhaltsverzeichnis
Abfälle bleiben oft jahrzehntelang in der Natur zurück. Deshalb gilt im Wald: Mitnehmen statt liegen lassen.
Warum?
Littering schadet Natur, Tieren und dem Landschaftsbild. Auch Einrichtungen wie Bänke oder Feuerstellen sind häufig Eigentum Dritter.
Wie verhalten?
Nehmen Sie Ihren Abfall wieder mit und behandeln Sie Einrichtungen sowie den Wald sorgfältig.
Gesetzliche Grundlage:
Umweltschutzgesetz (USG): Art. 16 WaG – Nachteilige Nutzungen, kantonale Polizeivorschriften
Knigge
Die AfW hat gemeinsam mit 20 Organisationen einen Knigge mit zehn Tipps für einen respektvollen Waldbesuch erarbeitet.
Mehr Informationen, Flyer, Bilder und Material für Schulklassen finden Siehier.









