Wald ist kein Freizeitspark
Inhaltsverzeichnis
Der Wald erfüllt wichtige Aufgaben für Mensch und Natur. Deshalb dürfen dauerhafte Anlagen oder bauliche Eingriffe nicht einfach erstellt werden.
Warum?
Hütten, Trails, Schanzen oder andere Installationen verändern den Wald und können Natur, Eigentum oder andere Nutzungen beeinträchtigen.
Wie verhalten?
Fragen Sie vor dem Erstellen von Anlagen die zuständige Försterin oder den zuständigen Förster sowie die Waldeigentümerschaft an.
Gesetzliche Grundlage:
Waldgesetz (WaG): Art. 16 WaG – Nachteilige Nutzungen, Raumplanungsgesetz (RPG), kantonale Bauvorschriften
Knigge
Die AfW hat gemeinsam mit 20 Organisationen einen Knigge mit zehn Tipps für einen respektvollen Waldbesuch erarbeitet.
Mehr Informationen, Flyer, Bilder und Material für Schulklassen finden Sie hier.









