Biken im Wald

Biken hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem beliebten Breitensport entwickelt. Das Aufkommen von elektromotorunterstützten MTB hat die Zugänglichkeit für den Sport noch verstärkt. Verschiedene Anspruchsgruppen nutzen und fordern unterschiedliche Angebote, die sich gerade im Mittelland meist im Wald befinden.

Neben dem Befahren der offiziellen Infrastruktur ist auch das Bedürfnis der Sporttreibenden spürbar, sich ausserhalb befestigter Wege im freien Waldgelände zu bewegen. In den meisten Kantonen ist dies ausdrücklich untersagt. Die Durchsetzung solcher Verbote erweist sich aber oft als anspruchsvoll.

Der zunehmende Nutzungsdruck hat direkte Folgen für den Wald und die auf ihn angewiesenen Lebewesen. Häufiges Befahren und dynamische Belastungen wie das Bremsen begünstigen die Erosion. Ausserdem führt das Ausweichen bei vernässten Stellen nicht selten zu unerwünschten Wegverbreiterungen. Zudem verursachen auch Bikende Störungen im Lebensraum des Wildes, mit negativen Auswirkungen auf das Wild und den Wald. All diese Einflüsse auf den Wald erschweren das Aufkommen der Naturverjüngung und können so die Walderhaltung beeinträchtigen.

Für Waldeigentümer/-innen hat das Biken im Wald, nicht nur aber insbesondere abseits befestigter Waldstrassen, Mehraufwände und Mindererträge zur Folge. So fällt beispielsweise ein erhöhter Planungs- und Sicherheitsaufwand bei forstlichen Arbeiten an. Laut Waldpolitik des Bundes sollen diese Mehraufwände und Mindererträge abgegolten werden.

Um die Waldeigentümerschaft bei der Interessensvertretung zu unterstützen, hat WaldSchweiz hat ein Merkblatt erarbeitet. Neben Tipps und Tricks enthält es eine Übersicht zu Haftungsfragen rund um MTB-Infrastruktur und Empfehlungen wie die Werkeigentümerstellung mittels Vereinbarung an eine Trägerschaft übergeben werden kann.

Hier können Sie das Merkblatt für Waldeigentümer hier herunterladen.

WaldSchweiz anerkennt das Bedürfnis der Erholungssuchenden, sich mit dem Mountainbike (MTB) im Wald zu bewegen. Dies muss jedoch geordnet und koordiniert erfolgen. Kantonale Vorschriften, die das Biken im Wald regeln, müssen von den Bikenden beachtet und von den Behörden durchgesetzt werden. Die Eigentumsrechte der Waldeigentümer/-innen sind zu respektieren. Das Zurverfügungstellen von Waldboden für bewilligte MTB-Trails und -Pisten sowie die Mehraufwände und Mindererträge, die rund um MTB-Infrastrukturen anfallen, sind zu entschädigen.

Umsetzung des nationalen Veloweggesetzes
Bei der Erarbeitung kantonaler oder regionaler Planungsgrundlagen betreffend Biken im Wald ist auf die Anliegen der Forstwirtschaft Rücksicht zu nehmen, wie es Art. 11 des Veloweggesetzes vorsieht. Dabei sind Waldeigentümer/ -innen in jedem Fall frühzeitig einzubeziehen. Dasselbe gilt für Jagd und Naturschutz. Die Ausscheidung eines Velowegnetzes für die Freizeit und von signalisierten MTB-Routen soll im Wald grundsätzlich auf bestehender, offizieller Infrastruktur wie z.B. auf befestigten Waldstrassen erfolgen. Zusätzliche MTB-Trails und -Pisten erfordern auf jeden Fall die Zustimmung der Grundeigentümerschaft. Auf welcher Art von Wegen im Wald mit dem Bike gefahren werden darf, ist in den Kantonen unterschiedlich und z.T. wenig klar geregelt. Die Kantone sind gefordert, ihre kantonalen Vorschriften klar zu formulieren und dabei den bundesrechtlichen Rahmen zu berücksichtigen. Aus Sicht von WaldSchweiz soll das Biken grundsätzlich nur auf befestigten Waldstrassen, signalisierten MTB-Routen sowie bewilligten und entschädigten MTB-Trails und -Pisten erlaubt sein. Entsteht kein Nutzungskonflikt mit anderen Waldleistungen und erfolgt die Nutzung in einem gemeinverträglichen Mass kann auch das Befahren von offiziell signalisierten Wanderwegen gestattet sein.

Umsetzung von Lenkungsmassnahmen
In Gebieten mit hohem Nutzungsdruck ermutigt Wald Schweiz die Waldeigentümer/-innen, sich gegenüber Lenkungsmassnahmen mit vertraglichen Lösungen offen zu zeigen. Auf diese Weise können einerseits Haftungsfragen geklärt und andererseits die Waldleistung «Raum für Sport und Abenteuer» in Wert gesetzt werden, wie es die Waldpolitik des Bundes (Ziel 6) vorsieht. Dabei sind Lenkungsmassnahmen so umzusetzen, dass andere Waldleistungen, wertvolle Lebensräume sowie die Jagdausübung möglichst wenig beeinträchtigt werden. Die im Rahmen von Lenkungsmassnahmen neu zu errichtenden oder zu legalisierenden MTB-Trails und -Pisten sollen sich grundsätzlich an bestehender Infrastruktur orientieren. Bestandteil jeder erfolgreichen Lenkungsmassnahme ist die Sensibilisierungsarbeit und das gegenseitige Verständnis. WaldSchweiz erwartet, dass Bikeorganisationen, Interessengemeinschaften sowie Trägerschaften von MTB-Infrastrukturen Verhaltensregeln im Wald mit den Waldeigentümer/-innen absprechen und diese aktiv gegenüber den Bikenden kommunizieren. Im Besonderen soll die Schliessung illegaler Trails durchgesetzt werden.

WaldSchweiz setzt sich dafür ein, dass der Wald seine Nutz-, Schutz- und Wohlfahrtsfunktionen heute und künftig erfüllen kann. Im Kontext des Klimawandels und der veränderten Ansprüche der Gesellschaft an den Wald sind alle Akteure gefordert. Dazu braucht es Verständnis für die Waldbewirtschaftung und den Willen der Anspruchsgruppen, einen Dialog auf Augenhöhe zu führen. Nur so können gemeinsam tragbare Lösungen entwickelt werden.

Lenkung der Bikenden

Es gibt mehrere Stufen, auf denen die unterschiedlichen Ansprüche der Gesellschaft an den Wald koordiniert werden können.

Die Kantone können in Richt- und Waldentwicklungsplänen Ausschlussgebiete festhalten, durch die keine MTB-Routen führen sollen und in denen keine MTB-Infrastruktur toleriert und bewilligt wird. Dazu kommen Erholungs- oder MTB-Konzepte. Damit versuchen die Kantone ökologisch sensible Gebiete zu entlasten und ein kanalisierendes Angebot für Bikende und andere Erholungssuchende ausserhalb dieser Gebiete zu schaffen.

In einigen Waldgebieten ist der Nutzungsdruck durch Bikende besonders ausgeprägt und es kommt zu Konflikten mit anderen Waldleistungen. Dort können zusätzliche Lenkungsmassnahmen zielführend sein. Dazu gehört das Errichten neuer oder die Legalisierung einzelner wilder MTB-Trails. Die Erarbeitung von Lenkungsmassnahmen ist anspruchsvoll und bedarf meist einer externen Begleitung. Dabei müssen die Interessen der Waldeigentümerschaft jederzeit gewährleistet sein.

WaldSchweiz ermutigt die Waldeigentümerschaft, sich gegenüber solchen Lenkungsmassnahmen offen zu zeigen.

Sensibilisierung

Zu einer erfolgreichen Lenkung gehören auch Sensibilisierungsmassnahmen. Eine wichtige Rolle kommt dabei den Bikevereinen und der Trägerschaft der MTB-Infrastruktur zu. Diese sollen in Absprache mit der Waldeigentümerschaft aktiv Verhaltensregeln an die Bikenden kommunizieren. Massgebend dabei sind insbesondere der Waldknigge und der Mountainbike-Kodex. Im Besonderen soll über die Schliessung der bisherigen illegalen Trails informiert werden.