Im dicht besiedelten Alpenraum erhalten der Schutzwald und seine Pflege eine zunehmende Bedeutung. Das Ziel besteht darin, mit einem minimalen Aufwand einen Waldzustand zu schaffen, der den Mindestanforderungen für eine nachhaltige Erfüllung der Schutzwirkung entspricht.
Um dieses Ziel zu erreichen hat das BUWAL (heute BAFU) im Jahre 2005 die Wegleitung NaiS herausgegeben. NaiS ist heute für jegliche Schutzwaldpflege-Massnahmen verbindlich, welche mit Bundesmitteln abgegolten oder gefördert werden. Die Pflege der Schutzwälder orientiert sich stets an folgenden sieben Grundsätzen :
1. Auf das Schutzziel ausgerichtet.
Pflegemassnahmen in Schutzwäldern dienen vorrangig der Verminderung von Naturgefahren.
2. Am richtigen Ort
Pflegemassnahmen werden dort ausgeführt, wo der Wald die Wirkung von Naturgefahren auf Menschen oder Sachwerte verhindern oder verringern kann.
3. Zur richtigen Zeit
Pflegemassnahmen sind dann auszuführen, wenn eine optimale Wirkung mit minimalem Aufwand erzielt werden kann.
4. Im Einklang mit den natürlichen Lebensabläufen
Pflegemassnahmen sind auf die Standortsverhältnisse abzustimmen. So lassen sich die Kräfte der natürlichen Waldentwicklung nutzen.
5. Objektbezogen, transparent, nachvollziehbar und kontrollierbar
Pflegemassnahmen werden durch Fachleute an Ort und Stelle festgelegt. Damit wird man den kleinräumig wechselnden Verhältnissen gerecht. Der Entscheidungsprozess verläuft immer gleich. Er wird dokumentiert und damit transparent, nachvollziehbar und kontrollierbar gemacht.
6. Wirksam
Pflegemassnahmen führen mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Ziel.
7. Ziel mit verhältnismässigem Aufwand erreichbar
Pflegemassnahmen stehen in einem angemessenen Aufwand-Nutzen-Verhältnis.
Hier erfahren Sie mehr zur Wegleitung NaiS