Waldeigentümer gibt es auf der ganzen Welt. Je nach Land setzen sie sich unterschiedlich zusammen (öffentlicher Wald, Privatwaldeigentum, ...). Waldeigentum bringt Rechte und Pflichten mit sich. Diese sind weltweit verschieden geregelt. Sogar auf kantonaler Stufe gibt es diesbezüglich einige Unterschiede.
Basierend auf dem nationalen Waldgesetz und der dazugehörigen Waldverordnung hat jeder Kanton sein eigenes kantonales Waldgesetz sowie eine kantonale Waldverordnung. Diese regeln verschiedene Aspekte der Waldbewirtschaftung, der Waldpflege, des Walderhalts und viele weitere Punkte. Daraus ergeben sich letztlich die meisten Rechte und Pflichten der Waldeigentümer. Ebenfalls wegweisend ist das Zivilgesetzbuch, das das Eigentum definiert und gleichzeitig - speziell für den Wald - das öffentliche Betretungsrecht regelt.
Die Schweizer Waldeigentümer bewirtschaften den Wald nachhaltig und nach strengen gesetzlichen Vorgaben. So kann der Wald langfristig die vielseitigen Anforderungen der Bevölkerung und der Waldbesitzer erfüllen.