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Waldeigentum

Wem gehört der Wald?

Der Schweizer Wald gehört rund 250’000 verschiedenen Eigentümern. Davon sind 244’000 private Waldeigentümer und fast 3’500 öffentliche Waldeigentümer. Zu den öffentlichen – genauer «öffentlich-rechtlichen» – Waldeigentümern gehören Gemeinden, Kantone und der Bund, aber auch Burger-/Bürgergemeinden und Korporationen.

Waldeigentümer gibt es auf der ganzen Welt. Je nach Land setzen sie sich unterschiedlich zusammen (öffentlicher Wald, Privatwaldeigentum, ...). Waldeigentum bringt Rechte und Pflichten mit sich. Diese sind weltweit verschieden geregelt. Sogar auf kantonaler Stufe gibt es diesbezüglich einige Unterschiede.

Basierend auf dem nationalen Waldgesetz und der dazugehörigen Waldverordnung hat jeder Kanton sein eigenes kantonales Waldgesetz sowie eine kantonale Waldverordnung. Diese regeln verschiedene Aspekte der Waldbewirtschaftung, der Waldpflege, des Walderhalts und viele weitere Punkte. Daraus ergeben sich letztlich die meisten Rechte und Pflichten der Waldeigentümer. Ebenfalls wegweisend ist das Zivilgesetzbuch, das das Eigentum definiert und gleichzeitig - speziell für den Wald - das öffentliche Betretungsrecht regelt.

Die Schweizer Waldeigentümer bewirtschaften den Wald nachhaltig und nach strengen gesetzlichen Vorgaben. So kann der Wald langfristig die vielseitigen Anforderungen der Bevölkerung und der Waldbesitzer erfüllen.

Rechte und Pflichten

Infos für Waldeigentümer

Organisationen

Privatwald

Öffentliches Eigentum