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Muss ich meinen Wald bewirtschaften?

Grundsätzlich gibt es in der Schweiz keine Bewirtschaftungspflicht. Es kann also niemand gezwungen werden den eigenen Wald zu bewirtschaften. Im Schutzwald oder entlang von Infrastruktur wie Bahnlinien oder Kantonstrassen kann der Kanton jedoch eine minimale Pflege vorschreiben.


Auch sonst gibt es viele Gründe den Wald zu bewirtschaften. Ein gepflegter Wald ist stabiler und vitaler als ein unbewirtschafteter und kann die Waldleistungen in der Regel besser und vor allem längerfristiger erbringen. Ausserdem kann der Wald so schon heute an die Herausforderungen des Klimawandels angepasst werden.

Dazu kommt die Frage der Sicherheit im Wald. Gerade in der Nähe von Werken, wie Wanderwegen, Grillplätzen oder Vitaparkours ist eine regelmässige Kontrolle der umliegenden Bäume notwendig. Da lohnt sich als Waldeigentümer auf jeden Fall die Absprache mit den Nutzniessenden und dem lokalen Forstdienst. Allenfalls kann ein Leistungsvertrag abgeschlossen werden, in dem die Häufigkeit der Kontrollen und die Kostenbeteiligung an der Sicherheitsholzerei festgehalten werden.