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Das Label "Schweizer Holz" schärft sein Profil

Das «Label Schweizer Holz» der Lignum macht auf einen Blick klar, woher ein Holzprodukt stammt: nämlich aus der Schweiz oder aus dem Fürstentum Liechtenstein.

Das neue Label-Reglement tritt nach umfassender Überarbeitung per 1. Juli dieses Jahres in Kraft. Es schärft die Konturen des Labels. Neu gilt nun auch für alle Industrieprodukte ein Mindestanteil von 80% Schweizer Holz.
 
Die neu gefassten Vorschriften zum «Label Schweizer Holz» berücksichtigen die Bedürf­nisse aller Abschnitte der Wertschöpfungskette Wald und Holz und schaffen eine tragfähige gemeinsame Grundlage für alle Marktteilnehmer. Der Vorstand der Lignum hat das neue Reglement am 28. März 2022 zusammen mit den zugehörigen Ausführungs­bestim­mungen einschliesslich der Gebührenordnung einstimmig verabschiedet.

Zum gesamten Regelwerk

Ab 2025 alle Industrieprodukte mit 80% Anteil Schweizer Holz­.
Während bisher Industrieprodukte wie Span- und Faserplatten oder Pellets mindestens 60% Schweizer Holz enthalten mussten, gilt künftig auch für diese Produkte wie für alle anderen Holzprodukte, welche das «Label Schweizer Holz» tragen, dass sie zu mindestens 80% aus hiesigem Holz bestehen müssen. Die Vorschrift gilt als Jahresmenge, welche nicht unterschritten werden darf. Für Pellets gilt eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2025.­­­­­­

Herstellungskostenanteil von 60% im Inland in jedem Fall zwingend.­­­­­
Alle gelabelten Produkte müssen im Einklang mit der «Swissness»-Regelung den Nachweis erbringen, dass mindestens 60% ihrer Herstellungskosten sowie der wesentliche Verarbeitungsschritt im Inland angefallen sind.
 
Für die Auszeichnung von grossen Bauteilen (z.B. des gesamten Tragwerks) und ganzen Gebäuden mit dem «Label Schweizer Holz» gilt neu, dass mindestens 60% gelabeltes Holz nachgewiesen werden müssen. Für die Auszeich­nung einzelner Bauteile (z.B. einer Fassade) gilt wie bisher die 80%-Regel.

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