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Im Einflussbereich der Europäischen Union werden zurzeit Regelungen angedacht, die auch für die Schweiz nicht ohne Konsequenzen bleiben und die Holznutzung lokal stark einschränken würden. Dagegen formiert sich Widerstand. Foto: Guillaume Périgois, unsplash

ZeitschriftenLesezeit 2 min.

EU: Privatwaldbesitzer fordern faires Abkommen für Bioenergie

Basierend auf einem Kommissionsvorschlag hat das EU-Parlament diverse Änderungen für die Nutzung von Energieholz beschlossen. Die europäischen Waldbesitzer sind konsterniert. Ein Gegenvorschlag liegt bereits auf dem Tisch.

Fanny-Pomme Langue* | Als Teil des «Green-Deal-Pakets» veröffentlichte die EU-Kommission vor rund anderthalb Jahren einen Vorschlag für neue Richtlinien bezüglich erneuerbarer Energien. Das Papier zielte darauf ab, die Europäische Union bis 2050 klimaneutral zu machen. Nach Ansicht der Kommission soll der Anteil der erneuerbaren Energien erhöht werden, aber gleichzeitig empfahl die Kommission auch mehrere neue Bestimmungen, die die Nutzung von Biomasse aus Wäldern zur Energiegewinnung einschränken. So soll etwa die Beschaffung von holzartiger Biomasse für Energiezwecke aus Wäldern mit grosser biologischer Vielfalt, Primärwäldern und Torfgebieten als nicht erneuerbar qualifiziert werden. Darüber hinaus wollte die Kommission neue Kriterien für nachhaltig gewonnene Waldbiomasse einführen, indem sie forderte, grosse Kahlschläge zu minimieren und besonders auf die Erhaltung der Bodenqualität zu achten. Diese Ansätze könnten in vielerlei Hinsicht fatale Folgen für die Forstwirtschaft und den Forstsektor haben. Die Forstwirtschaft ist nicht Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Es gibt jedoch eine Reihe gemeinsamer Zuständigkeiten, einschliesslich der Klima- und Energiepolitik, die sich ganz direkt auf die Waldbewirtschaftung in den Mitgliedstaaten auswirken. 

Rentabilität von Forstbetrieben in Gefahr

Die Analyse einiger Mitgliedstaaten hat danach ergeben, dass es für die nationalen Forstgesetze schwierig sein könnte, diese neuen Einträge zur biologischen Vielfalt und Bodenqualität zu erfüllen. In verschiedenen Ländern würden solche Änderungen grössere regulatorische Anpassungen mit sich bringen. Schlimmstenfalls müssten die Waldbesitzer damit beginnen, Nachhaltigkeitskriterien auf Ebene der Forstbetriebe statt auf nationaler Ebene zu melden. Dies könnte zu einem höheren bürokratischen Aufwand führen und die Rentabilität von Forstbetrieben verringern, was wiederum die Verfügbarkeit von holzartiger Biomasse für die Energieerzeugung gefährdet. Diese Entwicklung stünde in striktem Widerspruch zu den ehrgeizigen Klimazielen der EU, die eine deutliche Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien ins Zentrum stellt. 

Der Vorschlag der Kommission wurde in der Folge dem Rat der EU (er vertritt die Mitgliedstaaten) und dem Europäische Parlament weitergeleitet. Sie nehmen Stellung und entscheiden mitunter über die endgültige Fassung solcher Richtlinien.  Die Abstimmung fand letzten September statt. In diesem Rahmen forderten die Abgeordneten gar noch ehrgeizigere Nachhaltigkeitskriterien als die von der Kommission vorgeschlagenen und betrachteten auch Biomasse, die aus alten Wäldern stammt, als nicht erneuerbar. Die Abgeordneten verlangten ausserdem, die Ernte von Energiebiomasse aus der Kahlschlags-Wirtschaft zu beenden. Beide Punkte sind fragwürdig, da Kahlschlag in einigen EU-Ländern – insbesondere in den nordischen – eine gängige Praxis ist.

Hinzu kommt, dass man sich auf EU-Ebene noch immer nicht auf eine Definition des Begriffs «alte Wälder» einigen konnte. Das Wachstum der Wälder und die damit verbundene Definition des Alters hängt sehr stark von der geologischen Lage ab. In einigen Ländern werden Wälder mit einem Alter von über 100 Jahren geerntet, da eine längere Umtriebszeit zu einer besseren Holzqualität führt. Aufgrund dieser Tatsachen sollten die Nachhaltigkeitskriterien genügend Spielraum für die Bewirtschaftung auf lokaler und regionaler Ebene lassen. Die oben erwähnten Unsicherheiten gelten übrigens auch für die Definition von Wäldern mit grosser biologischer Vielfalt.

Im Widerspruch zur Realität 

Einer der drastischsten Vorschläge des Europäischen Parlaments war die Beendigung der finanziellen Unterstützung für primäre Biomasse und die Begrenzung ihres Beitrags zu den Zielen der EU für erneuerbare Energien auf das Niveau von 2017 bis 2022. Die Abgeordneten forderten ausserdem, die Nutzung von primärer Biomasse zur Energiegewinnung bis 2030 schrittweise einzustellen. Dem Europäischen Parlament zufolge würde primäre Biomasse alle Biomasse umfassen, die direkt aus Wäldern stammt – das heisst: neben Holz auch Äste, Wurzeln, Stümpfe und Knollen, sofern sie aus Bergungsholz gewonnen wurden. 

Die Einführung einer Definition für primäre Biomasse wurde ursprünglich vom Umweltausschuss des Europäischen Parlaments Ende 2021 empfohlen. Damit sollte sichergestellt werden, dass hochwertige Biomasse nicht für energetische Zwecke verwendet wird. Leider steht die Position des Europäischen Parlaments nun in diametralem Widerspruch zu den Realitäten der Waldbewirtschaftung. Nahezu jeder Ernte- und Pflegevorgang führt zur Entnahme 
von Primärbiomasse. 

Funktion der Märkte behindert

Die europäischen Waldbesitzer haben im Vorfeld zur Diskussion beigetragen, indem sie ihr Fachwissen einbrachten und erläuterten, dass primäre Biomasse aus der Pflege von Setzlingen, Erst- und Zweitdurchforstungen, Bergungsholz und endgültigen Fällungen stammt und dass die minderwertige primäre Biomasse in der Regel keine andere Endverwendung als die energetische hat. Hoch- und mittelwertige Biomasse hingegen wird etwa im Bauwesen, in der Verpackungsindustrie, für die Herstellung von Zellstoff und Papier sowie für zahlreiche andere innovative Holzprodukte verwendet. Der Markt stellt sicher, dass qualitativ hochwertiges Holz für Produkte mit hohem Mehrwert gebraucht wird und sorgt so dafür, dass die Wälder in Europa nicht in erster Linie für Energiezwecke bewirtschaftet werden. 

Der endgültige Standpunkt des Parlaments schürt nun Ängste in Bezug auf die Zukunft des Bioenergiesektors in einer Zeit, in der die EU darum kämpft, sich aus der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu befreien, und in der sich die globale Energiekrise verschärft. Gemäss verschiedener Szenarien wird die Bioenergie eine wichtige Rolle bei der Dekarbonisierung unserer Gesellschaft spielen. Wenn Biomasse aus forstwirtschaftlichen Prozessen die einzige Biomasse auf Holzbasis wäre, die für eine Förderung infrage käme, könnte dies den Biomassemarkt verzerren und zu Preisschwankungen führen, die sich auf die gesamte Wertschöpfungskette auswirken. Darüber hinaus könnten sich negative Folgen für die weitere Entwicklung der holzbasierten Bioökonomie ergeben. Doch genau sie ist für die Abkehr von fossilen Produkten und Brennstoffen von zentraler Bedeutung. 

Das Votum des Europäischen Parlaments sendet auch ein sehr negatives Signal an die Waldbesitzer, die für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sorgen müssen. Letztlich könnten die Beschränkungen für die forstwirtschaftliche Energienutzung die Waldbesitzer daran hindern, Einnahmen aus minderwertigem Holz zu generieren. Doch diese sind für die langfristige Rentabilität von Waldbetrieben unerlässlich. Ausserdem könnten die Wälder einem hohen Risiko durch natürliche Störungen ausgesetzt werden, wenn sich die Waldbesitzer dazu angehalten sehen, mehr Holz in ihren Wäldern zu belassen. 

Was in der Diskussion oft übersehen wird, ist die Tatsache, dass das Belassen von primärer Biomasse (zum Beispiel Waldrestholz) in den Wäldern nicht automatisch die Emissionen verhindert, sondern sie auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt. Würde man die gesamte Biomasse in den Wäldern verrotten lassen, würde der Substitutionseffekt von biobasierten Materialien behindert.

Waldbesitzern fehlt Stabilität

Stabilität und Vorhersehbarkeit in der EU-Politik sind der Schlüssel für eine langfristige Waldbewirtschaftung. Die effektive Umsetzung der jüngsten Richtlinie für erneuerbare Energien hat in vielen Ländern erst begonnen. Mögliche Änderungen sollten erst nach der Umsetzung und späteren Bewertung der heute geltenden Richtlinie in Betracht gezogen werden. Es ist schwer verständlich, warum nach so kurzer Zeit bereits neue Regeln kommen sollen. Die europäischen Waldbesitzer haben schliesslich immer und immer wieder erklärt, dass die europäischen Wälder nicht für Bioenergiezwecke bewirtschaftet werden, sondern dass die Bewirtschaftung auf einer langfristigen Planung und waldbaulichen Überlegungen, die zu hochwertigem Holz führen, beruht. Der Holzenergiemarkt ist sehr wichtig für die Waldbesitzer in der EU, weil er ihnen die Möglichkeit bietet, zusätzliche Einnahmen zu erzielen, und somit unter anderem auch Anreize für den Waldbesitz schafft. 

Positiv zu vermerken ist, dass die Mitgliedstaaten einen ausgewogeneren Vorschlag vorgelegt haben, der die von den europäischen Waldbesitzern eingebrachten Bedenken berücksichtigt. Die endgültige Einigung wird in Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten und der Kommission ausgefochten. Mit dem Resultat kann in den kommenden Monaten gerechnet werden.

 

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