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Wenn Bäume aufgrund von ausgedehnten Trockenheitsperioden und enormer Hitze absterben, können herabstürzende Äste oder Kronenteile für Waldbesucherinnen und Waldbesucher zur Gefahr werden, weshalb Zwangsmassnahmen notwendig werden. Foto: Mischa Hauswirth

ZeitschriftenLesezeit 2 min.

Gutachten bringt mehr Klarheit für Waldbesitzer bei Haftungsfragen

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) liess untersuchen, wer eigentlich bei grossflächigen Waldschäden haftet. Eines geht daraus deutlich hervor: Die Kosten für zwingende Massnahmen können nicht nur Eigentümerinnen und Eigentümern übertragen werden.

Von Mischa Hauswirth Nicht erst seit der Corona-Pandemie mit dem hohen Besucherandrang im Wald stellen sich viele Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer die Frage: Wann hafte ich eigentlich wofür? Das anfangs November veröffentlichte Rechtsgutachten «Sicherheits- und Haftungsfragen mit Blick auf grossflächige Waldschäden» liefert hier mehr Klarheit. Im Auftrag vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat Manuel Jaun, Professor am Institut für Haftpflicht der Uni Bern, untersucht, bei welchen Naturereignissen die Waldbesitzer mit welcher Rechtslage konfrontiert werden. Auch wenn immer der Einzelfall beurteilt werden muss, so zeigt sich doch: Waldeigentümer können nicht per se zu Massnahmen verpflichtet werden, und auch die Kosten müssen sie nicht alleine tragen. Meistens geht es um sogenannte Fallholzgefahr, will heissen, wenn von geschwächten oder abgestorbenen Bäumen Äste oder Kronenteile abbrechen und auf Waldbesucher zu fallen drohen. Im Zentrum des Gutachtens steht deshalb die Frage: «Wie sieht es haftungsrechtlich bei Wäldern aus, die durch grossflächige Waldschäden betroffen sind?» Diese Frage führt zu Detailfragen. Etwa, wie eine Einschränkung der Zugänglichkeit zu Waldgebieten betrachtet oder risikobasierte Massnahmen wie Kontrolle, Signalisation, Kommunikation betrachtet werden können.

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